Nec ex rescripto his ullus aditus reseretur, quos congruit poenae gravissimae subiugari, si contra inhibita quoque sacratissimis constitutis adspirare contempserint.
von hanna825 am 27.05.2018
Durch amtliche Verfügung soll keinerlei Zugang gewährt werden denjenigen, die die schwerste Strafe zu erwarten haben, wenn sie es wagen, gegen die in den heiligen Gesetzen festgelegten Verbote zu verstoßen.
von hedi.902 am 18.09.2018
Durch Reskript soll ihnen keinerlei Zugang eröffnet werden, welche der schwersten Strafe zu unterwerfen sind, wenn sie entgegen den Verboten in den höchstheiligen Verfügungen zu streben gewagt haben.