Gravissimae poenae acerbitate proposita evectionum contractus, animalium quoque publicorum merces et ementis et distrahentis coercitione prohibemus.
von neo.937 am 31.08.2021
Bei Androhung der schwersten Strafe verbieten wir Übertragungsverträge sowie den Handel mit öffentlichen Tieren, und zwar unter Strafe sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer.
von nikolas853 am 16.05.2014
Bei Androhung schwerwiegender Strafen verbieten wir das Abschließen von Transportverträgen und den Handel mit staatseigenen Tieren, wobei sowohl Käufer als auch Verkäufer strafbar sind.