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von vincent.s am 12.10.2015
Wenn jemand, ohne Bescheidenheit und ohne Schamgefühl, meint, unseren Namen mit unangemessener und aggressiver Sprache beleidigen zu können oder betrunken unsere Zeit zu kritisieren, wollen wir nicht, dass er bestraft oder hart behandelt wird. Schließlich soll es, wenn es aus Gedankenlosigkeit geschieht, ignoriert werden; wenn aus Wahnsinn, verdient es unser tiefstes Mitgefühl; und wenn aus einem Gefühl der Kränkung, soll es verziehen werden.
von Ronya am 15.10.2021
Wenn jemand, unwissend der Bescheidenheit und der Scham unkundig, glauben sollte, unsere Namen mit unangemessener und frecher Verwünschung angreifen zu müssen und, vom Trunke aufgewühlt, ein Kritiker der Epoche sein wird, den wollen wir weder der Strafe unterwerfen noch etwas Hartes oder Raues erdulden lassen, da, wenn es aus Leichtfertigkeit hervorging, es verachtet werden muss, wenn aus Wahnsinn, es höchst bemitleidenswert ist, wenn aus Kränkung, es vergeben werden muss.