Curiales omnium civitatium nullam pro re privata nostra debent inquietudinem sustinere nec huiusmodi oneribus velut extraordinariis occupari, quoniam satis est, si civitatum munera per eos congrue compleantur.
von celine.b am 21.11.2017
Städtische Beamte sollten nicht mit unseren persönlichen Angelegenheiten belästigt oder mit solchen zusätzlichen Aufgaben belastet werden, da es ausreicht, dass sie ihre regulären kommunalen Pflichten ordnungsgemäß erfüllen.
von stephan847 am 04.04.2015
Die Kurialen aller Städte dürfen keine Störung durch unsere privaten Angelegenheiten erfahren noch mit Belastungen dieser Art, als wären sie außergewöhnlich, beschwert werden, da es ausreicht, wenn die Aufgaben der Städte durch sie angemessen erfüllt werden.