Magistratus desertores ad eam gravitas tua faciat necessitatem condicionis urgueri, ut, quascumque pro his expensas civitas prorogavit, refundere protinus ac repraesentare cogantur.
von diana.k am 30.10.2016
Ihre Autorität soll bewirken, dass die flüchtigen Magistrate in eine solche Notlage versetzt werden, dass sie gezwungen sind, sämtliche von der Stadt für sie vorgestreckten Ausgaben unverzüglich zurückzuerstatten und zu begleichen.
von emilio.r am 18.10.2016
Beamte, die ihre Ämter verlassen haben, müssen dazu gezwungen werden, folgende Bedingungen zu erfüllen: Sie haben unverzüglich alle Kosten zu erstatten, die die Stadt für sie aufgewendet hat.