Quare excellens auctoritas tua conventis rectoribus provinciarum non eam licitationis necessitatem patiatur inferri, quam repentinam faciunt civitates, sed eam manere decernat, quam statuit antiquitas.
von nelly.g am 04.04.2015
Daher soll Eure vortreffliche Autorität, nach Beratung mit den Leitern der Provinzen, jnee Notwendigkeit der Ausschreibung, welche die Städte plötzlich herbeiführen, nicht zulassen, sondern vielmehr verfügen, dass das bestehen bleibt, was die Antike festgelegt hat.
von thea.903 am 06.11.2016
Daher sollte Eure Exzellenz nach Beratung mit den Provinzgouverneuren den Städten nicht erlauben, plötzliche Änderungen am Ausschreibungsverfahren vorzunehmen, sondern das von der Antike etablierte System aufrechterhalten.