Si quis fundos emphyteutici iuris salva lege fisci citra iudicis auctoritatem donaverit, donationes firmae sint, dummodo suis quibusque temporibus ea quae fisco pensitanda sunt repraesentare cogantur.
von bela859 am 11.07.2020
Wenn jemand Grundstücke unter Erbbaurecht ohne richterliche Genehmigung verschenkt, bleiben die Schenkungen gültig, sofern die erforderlichen Steuerzahlungen an die Staatskasse pünktlich geleistet werden.
von azra8872 am 25.02.2016
Wenn jemand Ländereien mit Erbleiherecht unter Wahrung der Vorschriften des Fiskus ohne richterliche Ermächtigung verschenkt hat, sollen die Schenkungen gültig sein, vorausgesetzt, dass sie zu den jeweiligen Zeitpunkten verpflichtet sind, die dem Fiskus geschuldeten Abgaben zu entrichten.