Salva igitur indemnitate fisci debitorem tuum pro pecunia, quam pro eo fisco solvisti, more solito convenire non prohiberis.
von finja.g am 18.06.2014
Unter Wahrung der Unversehrtheit des Fiskus wird dir nicht untersagt, deinen Schuldner für das Geld, das du für ihn an den Fiskus gezahlt hast, auf übliche Weise in Anspruch zu nehmen.
von henri.a am 29.03.2016
Sie können Ihren Schuldner auf übliche Weise verklagen, um das Geld zurückzuerlangen, das Sie für ihn an den Fiskus gezahlt haben, sofern die Interessen des Fiskus geschützt sind.