Salva igitur indemnitate fisci debitorem tuum pro pecunia, quam pro eo fisco solvisti, more solito convenire non prohiberis.
von henri.a am 29.03.2016
Sie können Ihren Schuldner auf übliche Weise verklagen, um das Geld zurückzuerlangen, das Sie für ihn an den Fiskus gezahlt haben, sofern die Interessen des Fiskus geschützt sind.