Si debitor, cuius fundum fuisse et ipse confiteris, prius eum distraxit, quam fisco aliquid debuit, inquietandum te non esse procurator meus cognoscet.
von marwin.b am 10.10.2016
Wenn der Schuldner, dessen Grundbesitz du selbst als seinen bekennst, diesen veräußerte, bevor er dem Fiskus etwas schuldete, wird mein Prokurator erkennen, dass du nicht behelligt werden sollst.
von muhamed858 am 09.09.2018
Wenn der Schuldner das Grundstück, dessen Eigentum er selbst eingestanden hat, verkauft hat, bevor er dem Fiskus etwas schuldete, wird mein Bevollmächtigter sicherstellen, dass Sie nicht belästigt werden.