Si minori pretio, quam res est, aperta fraude emptoris vel gratia quae obligata sunt a fisco venierunt, aditus procurator meus debitam quantitatem inferenti restitui ea praedia iubebit.
von konstantin8966 am 31.12.2016
Wenn eine Immobilie, die dem Finanzamt verpfändet war, aufgrund offensichtlicher Käufertäuschung oder Begünstigung unter ihrem wahren Wert verkauft wurde, wird mein Verwalter auf Anfrage anordnen, dass die Immobilie an denjenigen zurückgegeben wird, der den angemessenen Betrag zahlt.
von karolina.x am 16.10.2020
Wenn Liegenschaften, die verpfändet waren, zu einem geringeren Preis als ihr tatsächlicher Wert durch offenkundigen Betrug des Käufers oder durch Gefälligkeit verkauft wurden, wird mein Prokurist, wenn er angerufen wird, anordnen, dass diese Liegenschaften demjenigen zurückgegeben werden, der den geschuldeten Betrag entrichtet.