Instar obtinere minime potest rei iudicatae computatio a tabulariis facta, nisi sententia procuratoris fuerit comprobata.
von leonhardt879 am 30.08.2013
Eine von Buchhaltern erstellte Berechnung kann keine rechtliche Wirkung eines Gerichtsurteils haben, es sei denn, sie wurde durch eine Entscheidung des Administrators genehmigt.
von eva.o am 16.09.2013
Die von den Tabularii durchgeführte Berechnung kann keinesfalls die Rechtskraft einer Rechtssache erlangen, es sei denn, sie wird durch das Urteil des Prokuristen bestätigt.