Si, ut proponis, rerum iudicatarum exsecutor datus partes sibi iudicis vindicavit et contra ea, quae pridem pro partibus tuis fuerunt statuta, aliquid pronuntiandum putavit, sententia ab eo dicta vim rei iudicatae obtinere nequaquam potest.
von merle.j am 19.02.2019
Wenn, wie Sie darlegen, der Vollstreckungsbeamte seine Befugnisse überschritten und sich Richterrechte angemasst hat, indem er eine Entscheidung entgegen der zuvor zu Ihren Gunsten getroffenen Verfügung traf, kann seine Entscheidung keinerlei rechtliche Gültigkeit beanspruchen.
von joel8947 am 18.05.2023
Wenn, wie du vorschlägst, der Vollstrecker rechtskräftiger Entscheidungen, der ernannt wurde, für sich selbst die Befugnisse eines Richters beansprucht und gegen die Dinge, die zuvor für deine Partei festgelegt wurden, etwas für verkündungswürdig hält, kann das von ihm gesprochene Urteil keinesfalls die Rechtskraft einer rechtskräftigen Entscheidung erlangen.