Si arbiter datus a magistratibus, cum sententiam dixit, in libertate morabatur, quamvis postea in servitutem depulsus sit, sententia ab eo dicta habet rei iudicatae auctoritatem.
von aurora949 am 02.11.2023
Wenn ein von den Magistraten bestellter Schiedsrichter, als er das Urteil fällte, sich in Freiheit befand, hat das von ihm gesprochene Urteil auch dann die Rechtskraft eines rechtskräftigen Urteils, wenn er später in die Sklaverei gezwungen wurde.
von lynn.j am 04.08.2014
Wenn ein von Behörden ernannter Richter eine Entscheidung traf, während er noch frei war, bleibt seine Entscheidung rechtskräftig, auch wenn er später versklavt wurde.