Praeses provinciae non ignorat definitivam sententiam, quae condemnationem vel absolutionem non continet, pro iusta non haberi.
von bruno923 am 17.04.2016
Der Provinzgouverneur ist sich nicht im Unklaren darüber, dass ein rechtskräftiges Urteil, das weder eine Verurteilung noch einen Freispruch enthält, nicht als gerecht angesehen wird.
von domenik.s am 30.07.2020
Der Provinzgouverneur weiß, dass ein Endurteil, das weder eine Verurteilung noch einen Freispruch enthält, nicht als gültig betrachtet werden kann.