Omnem honorem salvum iudicibus reservantes, si quando una pars quasi laesa per definitivam eorum sententiam provocatione usa fuerit, interdicimus alteri parti quae vicit pro hoc tantummodo, quod nihil capere pro sumptibus litis et detrimentis vel minus quam oportuerat iussa est, provocationem offerre, cum ipsam decisionem litis recte factam esse confiteatur:
von pia.854 am 12.09.2020
Unter vollständiger Wahrung der Achtung vor den Richtern verbieten wir, dass die Partei, die den Prozess gewonnen hat, eine Berufung einlegt, und zwar ausschließlich deshalb, weil sie keine Kosten oder weniger Kosten als angemessen für Prozesskosten und Schadensersatz zugesprochen bekommen hat hat, insbesondere wenn sie einräumt, dass die eigentliche Entscheidung in der Sache korrekt war:
von felizitas.857 am 16.08.2024
Unter Vorbehalt der Ehre der Richter erklären wir: Wenn eine Partei jemals, als fühle sie sich durch deren endgültiges Urteil verletzt, Berufung eingelegt hat, untersagen wir der Gegenpartei, die den Prozess gewonnen hat, eine Gegenberufung allein aus dem Grund einzulegen, dass ihr für Prozesskosten und Schäden nichts oder weniger zugesprochen wurde, als angemessen gewesen wäre, da sie selbst die Rechtmäßigkeit der Gerichtsentscheidung anerkennt: