Sin autem de arbitro quidem nihil tale fuerit vel compositum vel scriptum, ipsae autem partes litteris hoc manifestaverint, quod iuramenti nexibus se illigaverint, ut arbitri sententia stetur, et in praesenti casu omnimodo definitionem arbitri immutatam servari, litteris videlicet eorum similem vim obtinentibus, sive ab initio hoc fuerit ab his scriptum vel praefato modo depositum, dum arbiter eligebatur, sive post definitivam sententiam hoc scriptum inveniatur, quod cum sacramenti religione eius audientiam amplexi sunt vel quod ea quae statuta sunt adimplere iuraverunt.
von lotte.w am 19.09.2014
Wenn jedoch über den Schiedsrichter nichts Derartiges weder vereinbart noch schriftlich festgehalten worden wäre, sondern die Parteien selbst durch Schreiben offenkundig gemacht hätten, dass sie sich durch Eidesbande verpflichtet haben, dass der Schiedsspruch Gültigkeit haben soll, so ist auch in diesem Fall die Entscheidung des Schiedsrichters vollständig unverändert zu belassen, wobei ihre Schreiben offensichtlich eine ähnliche Rechtskraft erlangen, sei es, dass dies von ihnen von Anfang an schriftlich festgehalten oder zum Zeitpunkt der Schiedsrichterauswahl auf die vorerwähnte Weise hinterlegt wurde, oder ob nach dem endgültigen Spruch schriftlich festgestellt wird, dass sie dessen Anhörung mit der religiösen Verpflichtung eines Eides angenommen haben oder dass sie geschworen haben, die festgelegten Bestimmungen zu erfüllen.
von tristan.j am 29.01.2020
Wenn jedoch keine solche formelle Vereinbarung über den Schlichter getroffen oder schriftlich festgehalten wurde, die Parteien aber durch ihre Schreiben deutlich gemacht haben, dass sie sich durch Eid verpflichtet haben, die Entscheidung des Schlichters zu akzeptieren, muss auch in diesem Fall die Entscheidung des Schlichters vollständig unverändert bleiben. Ihre Schreiben haben die gleiche rechtliche Gültigkeit, unabhängig davon, ob sie zu Beginn verfasst oder bei der Auswahl des Schlichters eingereicht wurden oder ob solche Schriftstücke erst nach der endgültigen Entscheidung gefunden werden, die zeigen, dass sie dessen Autorität unter Eid anerkannt oder geschworen haben, sich an die getroffene Entscheidung zu halten.