Cum his, quibus mandantibus eadem praedia emisse te et tradidisse dicas, agente te procurator meus, si eius audientiam elegeris, cognoscet, ut pecuniam quae pretii nomine tibi debetur et usuras quae fisco solvendae sunt consequi possis.
von frieda942 am 07.10.2016
Mit diesen Personen, deren Auftrag Sie behaupten, dieselben Grundstücke gekauft und übergeben zu haben, wird mein Bevollmächtigter, wenn Sie dessen Anhörung wählen, die Angelegenheit prüfen, damit Sie das Geld, das Ihnen als Kaufpreis geschuldet wird, sowie die Zinsen, die an den Fiskus zu zahlen sind, erlangen können.
von lena.874 am 06.02.2015
Mein Verwalter wird Ihren Fall mit denjenigen prüfen, die Sie als Ihre Auftraggeber beim Kauf und der Übertragung dieser Immobilien bezeichnen. Sollten Sie sich entscheiden, Ihren Fall von ihm prüfen zu lassen, können Sie sowohl die Ihnen geschuldete Kaufsumme als auch die an die Staatskasse zu zahlenden Zinsen zurückerlangen.