Ad fiscum pertinentes causas rationalis decidat, omnibus concussionibus prohibendis.
von ahmet975 am 28.02.2020
Der Finanzverwalter soll Finanzangelegenheiten bearbeiten, wobei jede Form der Erpressung ausdrücklich untersagt ist.
von yan.x am 28.01.2017
Der Finanzbeamte soll Fälle betreffend die Staatskasse entscheiden, wobei alle Erpressungen verboten sind.