Causas, in quibus contra fiscum iudicatum est, intra triennium retractari posse, et post id tempus, si praevaricatio arguatur vel manifesta fraus probetur, notum est.
von martha.a am 03.06.2021
Es ist bekannt, dass Rechtsfälle, in denen gegen den Fiskus ein Urteil ergangen ist, innerhalb von deri Jahren wieder aufgerollt werden können, und nach dieser Frist, wenn Parteiverrat geltend gemacht oder offensichtlicher Betrug nachgewiesen wird.
von benet934 am 31.03.2016
Es ist bekannt, dass Fälle, in denen gegen den Fiskus entschieden wurde, innerhalb von drei Jahren wieder aufgerollt werden können und auch nach Ablauf dieser Frist, wenn Kollusion behauptet oder offenkundiger Betrug nachgewiesen wird.