Scire debet gravitas tua intestatorum res, qui sine legitimo herede decesserint, fisci nostri rationibus vindicandas nec civitates audiendas, quae sibi earum vindicandarum ius veluti ex permissu vindicare nituntur:
von fillipp.d am 11.03.2018
Eure Exzellenz sollten sich dessen bewusst sein, dass der Besitz von Personen, die ohne Testament und ohne gesetzliche Erben sterben, für unsere Staatskasse beansprucht werden muss und dass wir keine Ansprüche von Städten gelten lassen sollten, die versuchen, Rechte an solchem Besitz geltend zu machen, als hätten sie eine Erlaubnis dazu.
von lennardt.p am 12.06.2013
Eure Hoheit soll wissen, dass die Vermögenswerte von Erblassern, die ohne rechtmäßigen Erben verstorben sind, für die Rechnungen unserer Staatskasse zu beanspruchen sind und dass Städte nicht gehört werden sollen, die versuchen, sich ein Anrecht darauf anzumaßen, als hätten sie eine Erlaubnis dazu.