Intestatorum curialium bona, si sine herede moriantur, ordinibus patriae eorum adipisci praecipimus.
von ava.918 am 06.09.2019
Wir verfügen, dass Ratsmitglieder, die ohne Testament sterben und keine Erben hinterlassen, deren Vermögen an den Stadtrat ihrer Heimatstadt fallen lassen.
von dominick.k am 26.09.2014
Die Güter der verstorbenen Kurialen, wenn sie ohne Erben sterben, befehlen wir von den Behörden ihres Heimatlandes erwerben zu lassen.