Si quis fabricensis sine liberis vel legitimo herede decesserit non condito testamento, eius bona, cuiuscumque summae sint, ad eos pertinere, qui velut creatores decendentium attinentur, qui fisco pro intercepto respondere coguntur.
von edda.c am 12.01.2018
Wenn ein Handwerker ohne Kinder oder legitimen Erben verstirbt, ohne ein Testament errichtet zu haben, sollen seine Güter, welcher Summe sie auch immer entsprechen, denjenigen zufallen, die als Erzeuger des Verstorbenen gelten und die verpflichtet sind, dem Fiskus gegenüber Rechenschaft für das Interceptierte abzulegen.
von nathalie.9891 am 27.03.2019
Wenn ein Waffenhersteller ohne Kinder oder gesetzlichen Erben und ohne Testament stirbt, sollen seine Vermögenswerte, unabhängig von ihrem Wert, denjenigen zufallen, die als seine ehemaligen Herren für die beschlagnahmten Vermögenswerte verantwortlich sind und dem Fiskus Rechenschaft ablegen müssen.