Hoc enim facto contingit, ut et rei publicae ratio salva permaneat et fabricenses collegarum suorum solaciis perfruantur, qui damnis ac detrimentis tenentur obnoxii
von haily.921 am 07.09.2020
Durch diese Handlung geschieht es, dass sowohl das Interesse der Republik unversehrt bleibt und die Handwerker vollständig die Unterstützung ihrer Kollegen genießen können, die für Verluste und Schäden haftbar gemacht werden
von magnus.951 am 19.03.2015
Durch dieses Vorgehen stellen wir sicher, dass sowohl die Staatsinteressen geschützt bleiben und die Waffenhersteller von der Unterstützung ihrer Kollegen profitieren können, da sie für Verluste und Schäden haftbar sind.