Hac tamen ratione servata, ut, si ad minus idoneum fuerit translata possessio, etiam auctores transscripti praedii teneantur obnoxii, sitque hoc in promptu, ut damnis fiscalibus primitus ab idoneis consulatur.
von jaron.9856 am 16.10.2018
Diese Regel sollte beibehalten werden: Wird eine Immobilie an eine finanziell weniger zuverlässige Person übertragen, haften auch die vorherigen Eigentümer der übertragenen Immobilie weiterhin, um sicherzustellen, dass Steuerausfälle zunächst von denjenigen beglichen werden können, die finanziell leistungsfähig sind.