Scientibus his, qui qualibet ratione putaverint ad huiusmodi molimen accedere, vel officio, si ausum fuerit instruere vel minus instructis precibus parere, centena pondo auri multae nomine fiscalibus rationibus se esse illaturos.
von joris.j am 26.10.2019
Wer um diese Angelegenheiten weiß und beabsichtigt, sich auf ein solches Vorhaben einzulassen, sei es durch Errichtung eines nicht autorisierten Büros oder durch Befolgung unzulässiger Anweisungen, wird eine Geldbuße von hundert Pfund Gold an die öffentliche Staatskasse zahlen müssen.
von veronika.923 am 12.10.2014
Denjenigen, die um diese Dinge wissen, welche durch welche Überlegung auch immer den Entschluss fassen, ein solches Vorhaben in Angriff zu nehmen, oder, falls es gewagt würde, ein Amt zu errichten oder unzureichend vorbereiteten Bitten zu folgen, wird hiermit auferlegt, hundert Pfund Gold namens einer Geldbuße in die Staatskasse einzuzahlen.