Super his sancimus sulcum publicum aquarum nullis intra decem pedes arboribus coartari, sed ex utroque latere decempedale spatium integrum illibatumque servari.
von lara9896 am 07.11.2023
Bezüglich dieser Angelegenheiten verfügen wir, dass der öffentliche Wasserkanal durch keine Bäume innerhalb von drei Metern eingeschränkt werden darf, sondern dass der dreimeterbreite Raum auf beiden Seiten vollständig und unberührt zu erhalten ist.
von karlotta.f am 05.01.2019
Hiermit verfügen wir, dass keine Bäume innerhalb von drei Metern öffentlicher Wasserwege gepflanzt werden dürfen und dass auf beiden Seiten ein freier Raum von drei Metern eingehalten werden muss.