Et decernimus hanc dispositionem modis omnibus in posterum servari, nemini licentia tribuenda ab eodem aquaeductu precibus oblatis usum aquae petere vel eum audere perforare:
von anastasia844 am 24.11.2017
Und wir verfügen, dass diese Anordnung auf alle Weise für die Zukunft aufrechterhalten wird, wobei niemandem die Erlaubnis erteilt wird, vom selben Wasserkanal, nachdem Bitten vorgebracht wurden, Wassernutzung zu beantragen oder ihn zu durchbohren zu wagen.
von lene.8989 am 21.12.2022
Hiermit verfügen wir, dass diese Verordnung in jeder Hinsicht künftig aufrechterhalten wird, und dass niemand die Erlaubnis erhalten soll, auch nicht durch förmlichen Antrag, Wassernutzung aus dieser Wasserleitung zu begehren oder zu versuchen, sie anzuzapfen.