Ita enim eos praecipimus ordinari, ut reverentissimorum episcoporum nec non clericorum et honoratorum ac possessorum et curialium decreto constituantur.
von mathias.y am 17.06.2023
Wir weisen an, dass sie folgendermaßen ernannt werden sollen: durch einen gemeinsam gefassten Beschluss der ehrwürdigsten Bischöfe, Geistlichen, angesehenen Bürger, Grundbesitzer und Stadtratsmitglieder.
von ksenia.9996 am 28.05.2019
Denn wir befehlen, dass sie derart ordiniert werden, dass sie durch Beschluss der ehrwürdigsten Bischöfe sowie der Geistlichen, Ehrenwerten, Besitzer und Kurialen ernannt werden.