Defensores ita praecipimus ordinari, ut sacris orthodoxae religionis imbuti mysteriis reverentissimorum episcoporum nec non clericorum et honoratorum ac possessorum et curialium decreto constituantur:
von matheo824 am 30.03.2022
Wir verordnen hiermit, dass Verteidiger wie folgt ernannt werden: Sie müssen in den heiligen Mysterien des orthodoxen Glaubens bewandert sein und durch einen gemeinsam erlassenen Erlass der ehrwürdigsten Bischöfe, Geistlichen, angesehenen Bürger, Grundbesitzer und Stadträte ernannt werden.
von neo941 am 21.01.2023
Wir befehlen hiermit, dass Verteidiger ernannt werden, so dass sie, nachdem sie in die heiligen Mysterien der orthodoxen Religion eingeweiht wurden, durch den Erlass der ehrwürdigsten Bischöfe sowie der Geistlichen, Ehrenwerten, Besitzer und Verwaltungsbeamten eingesetzt werden.