Defensores civitatum oblatos sibi reos in ipso latrocinio vel congressu violentiae aut perpetrato homicidio stupro vel raptu vel adulterio deprehensos et actis publicis sibi traditos expresso crimine cum his, a quibus fuerint accusati, mox sub idonea prosecutione ad iudicium dirigant.
von benno.t am 11.09.2016
Die Stadtverteidiger sollen Angeklagte, die auf frischer Tat beim Raub, bei einem gewalttätigen Übergriff, bei Mord, Vergewaltigung, Entführung oder Ehebruch ertappt und ihnen mit öffentlichen Aufzeichnungen übergeben wurden, wobei das Verbrechen ausdrücklich benannt und die Ankläger namentlich genannt sind, alsbald unter geeigneter Strafverfolgung dem Gericht zuführen.
von josefine968 am 29.09.2022
Die Stadtmagistrate müssen umgehend alle Verbrecher, die auf frischer Tat bei Raub, Gewalt, Mord, Vergewaltigung, Entführung oder Ehebruch ertappt wurden und ihnen mit offiziellen Dokumenten über ihre Straftat sowie von ihren Anklägern übergeben wurden, unter angemessener Begleitung vor Gericht stellen.