Ita enim eos praecipimus ordinari, ut reverentissimorum episcoporum nec non clericorum et honoratorum ac possessorum et curialium decreto constituantur.
von valerie.l am 08.02.2016
Wir ordnen daher an, dass sie durch einen gemeinsam von den höchstehrwürdigen Bischöfen, Geistlichen, angesehenen Bürgern, Grundbesitzern und Stadträten erlassenen Erlass ernannt werden sollen.
von tabea.8945 am 12.08.2018
Denn wir befehlen, dass sie derart ordiniert werden, dass sie durch Beschluss der ehrwürdigsten Bischöfe sowie der Geistlichen, Honoratioren, Grundbesitzer und Kurialen ernannt werden.