Decuriones ad magistratum vel exactionem annonarum ante tres menses vel amplius nominari debent, ut, si querimonia eorum iusta videatur, sine impedimento in absolvendi locum alius subrogetur.
von livia925 am 21.11.2013
Die Decurionen für das Magistratsamt oder die Erhebung von Abgaben sollen drei Monate oder mehr vor ihrer Ernennung benannt werden, damit, falls Beschwerden gegen sie als begründet erscheinen, ohne Hindernis ein anderer an die Stelle des zu Entlassenden gesetzt werden kann.
von niels.a am 15.02.2024
Ratsmitglieder müssen mindestens drei Monate vor ihrem Amtsantritt oder der Bezugsberechtigung nominiert werden, damit, falls Einwände gegen sie als gerechtfertigt erscheinen, unverzüglich ein Ersatz ernannt werden kann.