Iubemus eos tantummodo ad defensorum curam peragendam ordinari, qui sacrosanctis orthodoxae religionis imbuti mysteriis hoc imprimis sub gestorum testificatione, praesente quoque religiosissimo fidei orthodoxae antistite, per depositiones cum sacramenti religione celebrandas patefecerint.
von willie.v am 19.02.2017
Wir verfügen, dass nur diejenigen zur Ausübung des Verteidigungsdienstes bestellt werden, die, nachdem sie in die heiligsten Mysterien der orthodoxen Religion eingeweiht worden sind, dies zunächst unter Zeugenschaft der Verhandlungen offenbart haben, wobei auch der höchst religiöse Führer des orthodoxen Glaubens anwesend ist, durch Aussagen, die mit der religiösen Natur eines Eides zu feiern sind.
von emilia.864 am 01.12.2021
Wir verfügen, dass nur diejenigen Personen als Verteidiger ernannt werden dürfen, die in den heiligen Mysterien des orthodoxen Glaubens unterrichtet wurden und dies insbesondere durch beeidete Erklärungen unter Eid in Anwesenheit von Zeugen und dem religiösen Oberhaupt des orthodoxen Glaubens nachgewiesen haben.