Et deinceps quaecumque intestatorum bona a civitatibus obtentu privilegiorum suorum occupata esse compereris, ad officium nostrum eadem revocare non dubites.
von aron.g am 28.01.2016
Und von nun an sollt ihr, wenn ihr entdeckt, dass Güter von Personen ohne Testament von Städten unter dem Vorwand ihrer Privilegien in Besitz genommen wurden, nicht zögern, dieselben unserem Amt zurückzuführen.
von veronika.871 am 25.07.2014
Künftig, sollten Sie feststellen, dass Städte Eigentum von Personen in Besitz genommen haben, die ohne Testament verstorben sind und dabei behaupten, ihre Privilegien erlaubten dies, stellen Sie sicher, dass Sie dieses Eigentum für unsere Verwaltung zurückfordern.