Generali lege sancimus, ut, sive solidis provinciis sive singulis civitatibus necessarii fuerint tabularii, liberi homines ordinentur neque ulli deinceps ad hoc officium patescat aditus, qui sit obnoxius servituti.
von kian.8851 am 04.03.2023
Durch allgemeines Gesetz verfügen wir, dass, sei es für ganze Provinzen oder für einzelne Städte, Schreiber notwendig sind, freie Männer eingesetzt werden und künftig niemand Zugang zu diesem Amt haben soll, der der Knechtschaft unterworfen ist.
von annie.x am 12.07.2023
Wir setzen als allgemeines Gesetz fest, dass bei Bedarf an Schriftführern, sei es für ganze Provinzen oder einzelne Städte, ausschließlich freie Menschen ernannt werden sollen, und dass von nun an niemandem, der der Sklaverei unterworfen ist, Zugang zu diesem Amt gewährt wird.