Forma est, quotiens ad fiscum vel minima portio rei pertineat, ut universa a procuratoribus meis distrahantur, sed pretium partis tantum in fiscum redigatur, reliquum dominis partium restituatur.
von maksim.b am 12.05.2019
Die Praxis besteht darin, dass, sobald auch nur der kleinste Anteil eines Vermögenswerts den Staatskassen zusteht, alle Gegenstände durch meine Verwalter verkauft werden, wobei nur der Preis des betreffenden Anteils in die Staatskasse eingezahlt und der Rest den Anteilseignern zurückerstattet wird.
von lio9928 am 22.12.2023
Es ist Standardverfahren, dass immer dann, wenn die Staatskasse Anspruch auf auch nur den kleinsten Anteil eines Vermögenswerts hat, meine Beamten das gesamte Vermögen verkaufen sollen, wobei nur der Wert des Anteils der Staatskasse an die Staatskasse gehen soll, während der Rest den anderen Eigentümern zurückgegeben werden soll.