Si quis adversus conductorem nostrum aliquid agendum crediderit, viro illustri comiti rerum privatarum referri oportet, ne et iudici existimationis et officio eius salutis discrimen immineat.
von joanna8812 am 06.09.2016
Sollte jemand der Ansicht sein, dass gegen unseren Leiter etwas unternommen werden muss, so ist es angemessen, sich an den illustren Grafen der Privatangelegenheiten zu wenden, damit nicht sowohl die Gefahr für die Reputation des Richters als auch die Sicherheit seines Amtes bedroht werden.
von catharina.o am 30.11.2021
Sollte jemand glauben, einen Anspruch gegen unseren Auftragnehmer zu haben, so sollte er dies dem hochgestellten Grafen für Privatangelegenheiten vorlegen, um sowohl die Reputation des Richters als auch die Sicherheit seines Amtes nicht zu gefährden.