Nam etsi postea debitor extitit, non ideo tamen ea, quae de dominio eius excesserunt, pignoris iure fisco potuerunt obligari.
von finnja.q am 21.07.2020
Obwohl er später zum Schuldner wurde, konnten die Vermögenswerte, die bereits aus seinem Eigentum ausgeschieden waren, vom Fiskus nicht als Pfand für die Schuld in Anspruch genommen werden.
von manuel.973 am 12.07.2013
Obwohl er später ein Schuldner wurde, konnten dennoch die Dinge, die seinen Besitz verlassen hatten, nicht durch Pfandrecht an den Fiskus gebunden werden.