Pecunia, quam creditor a debitore suo recepit, si postea ex iusta causa fisco restituenda erit, sine usuris debetur, quia non fenus contractum, sed suum recuperatum extraordinario iure aufertur.
von philip.867 am 04.09.2016
Wenn Geld, das ein Gläubiger von seinem Schuldner erhalten hat, später aus einem berechtigten Grund an den Fiskus zurückgezahlt werden muss, sollte es ohne Zinsen zurückerstattet werden, da es sich hierbei nicht um einen Darlehensvertrag, sondern um die Rückgewinnung des eigenen Vermögens durch besondere Rechtsverfahren handelt.
von nathan839 am 04.12.2013
Geld, das ein Gläubiger von seinem Schuldner erhalten hat, muss, wenn es später aus gerechtem Grund dem Fiskus zurückzuerstatten ist, ohne Zinsen geschuldet werden, weil nicht ein Darlehen vereinbart wurde, sondern sein eigenes Eigentum durch außerordentliches Recht zurückgenommen wird.