Licet ante tempus debita exigi non possunt, tamen si te ex primipilo debitorem fisci constitutum ac patrimonium tuum exhaustum praeses provinciae compererit, ut ad solutionis securitatem solum fenebris pecuniae subsidium superesse videatur, commonebit debitorem tuum, si saltem ipse solvendo sit, ut ante definitum tempus debita tibi repraesentet, ut fisco, cuius ob necessitates publicas causam potiorem esse oportet, debita pecunia exsolvatur.
von lucas.821 am 26.10.2021
Obwohl Schulden nicht vor ihrer Fälligkeit gefordert werden können, wird der Provinzgouverneur, wenn er entdeckt, dass Sie vom Primipilus als Schuldner des Fiskus festgestellt wurden und Ihr Vermögen erschöpft ist, sodass nur noch Kreditaufnahme als Zahlungssicherung zu bestehen scheint, dennoch Ihren Schuldner, sofern dieser zahlungsfähig ist, auffordern, die Schulden vor der festgelegten Zeit zu begleichen, damit dem Fiskus, dessen Anspruch aufgrund öffentlicher Notwendigkeiten vorrangig sein sollte, die geschuldeten Gelder gezahlt werden können.
von veronika.967 am 03.05.2023
Obwohl Schulden normalerweise nicht vor Fälligkeit eingezogen werden können, wird der Provinzgouverneur, wenn er feststellt, dass Sie durch Ihren Dienst als Zenturio der Staatskasse verschuldet sind und Ihr Vermögen erschöpft ist, sodass nur geliehenes Geld als Zahlungssicherung verbleibt, Ihren eigenen Schuldner anweisen, falls dieser zahlungsfähig ist, Ihnen das Geschuldete vor dem Fälligkeitstermin zu zahlen. Auf diese Weise kann die Staatskasse, deren Ansprüche aufgrund öffentlicher Bedürfnisse Vorrang haben, ihre Zahlung erhalten.