Humilioribus officiis aut extraordinariis oneribus occupari curiales non patimur, ne publica vacillet utilitas.
von simon.859 am 23.02.2023
Wir lassen nicht zu, dass Stadträte mit geringeren Aufgaben oder zusätzlichen Verantwortlichkeiten belastet werden, um eine Störung der öffentlichen Dienstleistungen zu verhindern.
von jonathan.l am 04.05.2017
Wir gestatten es Stadträten nicht, mit niedrigeren Aufgaben oder oder außergewöhnlichen Belastungen betraut zu werden, damit die öffentliche Nutzbarkeit nicht gefährdet wird.