Susceptionem itaque vestium aequius est ab officio proconsulari vel ab his qui in eodem meruerunt sollemniter procurari.
von zoe.918 am 03.01.2017
Die Annahme von Kleidungsstücken sollte billigerweise durch das prokonsulare Amt oder durch diejenigen, die in selbigem Dienst geleistet haben, förmlich abgewickelt werden.
von lion.w am 25.05.2020
Die formelle Durchführung der Gewandzeremonie sollte durch das Prokonsulat oder durch diejenigen erfolgen, die in diesem Amt gedient haben.