Patrimoniales fundos extraordinariis oneribus vel mediae aut tertiae portionis obsequiis fatigari non convenit, cum eosdem et auri speciem et frumenti plurimum modum constet persolvere:
von johannes943 am 31.12.2013
Es ist nicht angemessen, Patrimonialgüter mit zusätzlichen Belastungen oder Dienstleistungsverpflichtungen von halben oder Drittelporzionen zu belasten, da diese Güter bereits offensichtlich erhebliche Beträge sowohl in Gold als auch in Getreide zahlen:
von Jolina am 24.09.2018
Es ziemt sich nicht, Patrimonialgüter mit außergewöhnlichen Lasten oder Diensten der mittleren oder dritten Portion zu beschweren, da feststeht, dass eben diese Güter sowohl in Goldzahlung als auch in Getreidemenge einen sehr großen Betrag vollständig zu entrichten haben: