Omnem inquietudinem a curiis et civitatibus praecipimus prohiberi nec ulla privata ab his succendi balnea ad tribunorum vel ducum aliorumve militarium comitum usus nec adaerationem aliquam pro hac causa profligari.
von louise.959 am 09.07.2014
Wir befehlen, jede Störung in Rathäusern und Städten zu verbieten, und es sollen keine privaten Bäder von diesen für die Zwecke der Tribuni, Duces oder anderer militärischer Comites geheizt werden, noch irgendeine Zahlung für diesen Anlass erhoben werden.
von eileen967 am 31.12.2016
Wir verfügen, dass alle Störungen in Ratssälen und Städten einzustellen sind, und dass diese Institutionen keine privaten Bäder für Militäroffiziere, Kommandeure oder andere militärische Amtsträger heizen dürfen, noch sollten irgendwelche Zahlungen für solche Zwecke erhoben werden.