Nemo de domesticis ducum vel comitum militarium, officiis eorum connumeratus, post completum sui temporis actum ad eandem rursus sollicitudinem audeat adspirare:
von fabienne.d am 26.02.2014
Niemand aus dem HaushaltsPersonal militärischer Befehlshaber oder Grafen, der zu ihren Amtsträgern gezählt wurde, soll es nach Ablauf seiner Dienstzeit wagen, erneut nach derselben Verantwortung zu streben:
von emilia.m am 21.06.2013
Niemand, der als Hausangestellter bei militärischen Befehlshabern oder Grafen tätig war und in deren Dienst stand, sollte versuchen, nach Beendigung seiner Dienstzeit wieder in dieselbe Position zurückzukehren: