In officio spectabilitatis tuae secundum formam divalium responsorum post completum tempus praefinitum, id est biennium, prioribus decedentibus insequentes ad locum pro merito laborum stipendiorumque succedant, nec ulla licentia tribuatur his, qui impletum deposuerint officium, denuo ad eandem militiam vel sollicitudinem remeandi.
von ahmet.d am 22.11.2019
In der Dienststelle Eurer Ehrwürden, gemäß der Form göttlicher Verfügungen, nach Ablauf der vorbestimmten Zeit, das heißt des Zweijahresintervalls, sollen mit dem Ausscheiden der Vorgänger die Nachfolgenden entsprechend dem Verdienst ihrer Arbeit und Leistungen in das Amt nachfolgen, und es wird keinerlei Erlaubnis erteilt, denjenigen, die ihr Amt vollendet und niedergelegt haben, erneut in denselben Dienst oder dieselbe Verantwortung zurückzukehren.
von luca933 am 09.11.2020
In Ihrem ausgezeichneten Amt, gemäß kaiserlicher Vorschriften, sollen nach Ablauf der festgelegten Zweijahresfrist ausscheidende Beamte durch ihre Nachfolger ersetzt werden, und zwar nach Verdienst und Dienstalter. Denjenigen, die ihre Amtszeit abgeschlossen und verlassen haben, soll es nicht gestattet sein, erneut in dasselbe Amt oder dieselbe Aufgabe zurückzukehren.