Si quis primae vel secundae vel tertiae formae specialiter inter statutos gradum caelitus valuerit impetrare, supernumerarius ultimus formae tertiae in matriculis habeatur.
von luzi.856 am 20.07.2023
Wenn jemand von Himmel her einen Grad speziell unter den statutarischen Mitgliedern der ersten oder zweiten oder dritten Form zu erlangen vermocht hat, der soll als letzter Supernumerar der dritten Form in den Matrikeln geführt werden.
von timo.8971 am 14.06.2014
Wenn jemand eine besondere Erlaubnis von einer höheren Instanz erwirbt, um in der ersten, zweiten oder dritten Klasse einen Rang unter den offiziellen Mitgliedern zu erlangen, soll er in den Aufzeichnungen als zusätzliches Mitglied am Ende der dritten Klasse geführt werden.