Si quis primae vel secundae vel tertiae formae specialiter inter statutos gradum caelitus valuerit impetrare, supernumerarius ultimus formae tertiae in matriculis habeatur.
von timo.8971 am 14.06.2014
Wenn jemand eine besondere Erlaubnis von einer höheren Instanz erwirbt, um in der ersten, zweiten oder dritten Klasse einen Rang unter den offiziellen Mitgliedern zu erlangen, soll er in den Aufzeichnungen als zusätzliches Mitglied am Ende der dritten Klasse geführt werden.