Nemini licere deinceps iubemus in quacumque militia connumeratio sollicitudinem actuarii subire vel post depositam eandem curam ad militiam adspirare, quatenus inter privatos agens omnique militari privilegio denudatus nihil nundinationis vel fraudis circa commendanda ratiocinia quibus obnoxius est attemptare valeat.
von viktor.v am 15.04.2016
Wir verfügen, dass es künftig niemandem gestattet sein soll, in irgendeinem militärischen Dienst die Verantwortung eines Rechnungsführers bei der Erfassung zu übernehmen oder nach Niederlegung dieser Aufgabe sich um militärischen Dienst zu bewerben, sodass er während des Lebens unter Privatpersonen und aller militärischen Privilegien entkleidet nicht in der Lage sein wird, irgendetwas an Handel oder Betrug in Bezug auf die Abrechnungen zu versuchen, für die er haftbar ist.
von lilia.971 am 12.11.2019
Wir verordnen hiermit, dass niemand als Schriftführer für militärische Rekrutierung dienen oder nach Beendigung einer solchen Position in den Militärdienst eintreten darf. Dies stellt sicher, dass diese Person als Zivilist ohne militärische Privilegien keine Versuche unternehmen kann, Korruption oder Betrug in Bezug auf die Konten zu begehen, für die sie zuvor verantwortlich war.