Super servis, qui postea ad quandam militiam adspirare temptaverint vel scientibus vel ignorantibus dominis, praecipimus, si quidem ignorantibus his eam meruerint, licere dominis adire competentem iudicem et suam ignorantiam eo, quod contrarium minime probatur, ostendere eoque modo spoliatos eos militia in suum dominium trahere:
von mariella.949 am 08.01.2020
Bezüglich der Diener, die danach versuchen werden, einen bestimmten Militärdienst anzustreben, sei es mit Wissen oder Unwissenheit der Herren, befehlen wir, dass, wenn sie diesen tatsächlich ohne deren Wissen erlangt haben, es den Herren gestattet ist, einen zuständigen Richter aufzusuchen und ihre Unwissenheit darzulegen, da das Gegenteil in keiner Weise bewiesen wird, und sie auf diese Weise, des Militärdienstes beraubt, in ihre Herrschaft zurückzuführen:
von emilia9948 am 17.01.2017
Bezüglich der Sklaven, die später versuchen, in irgendeinen Militärdienst einzutreten, ob ihre Besitzer davon wissen oder nicht, ordnen wir an: Wenn sie eine militärische Position ohne Wissen ihrer Besitzer erlangt haben, dürfen die Besitzer an einen zuständigen Richter herantreten und ihre Unkenntnis nachweisen (da das Gegenteil nicht bewiesen werden kann), und dadurch die Eigentumsrechte an diesen Sklaven zurückerlangen, nachdem diese aus dem Militärdienst entfernt wurden: