Excipiendis videlicet nec deducendis in hanc perpetuo conservandam legem pragmaticam eis, qui binas militias simul compositas et sociali nexas consortio fuerint adsecuti, ut in viris dicatissimis scholaribus atque candidatis fieri moris est nec non in viris devotis laterculensibus et pragmaticariis vel a secretis contigit, quos memorialium etiam aut agentum in rebus adornat cingulus, et si qui simili stipendiorum iunguntur copula.
von kilian.925 am 05.04.2022
Dieses dauerhafte Verwaltungsgesetz findet keine Anwendung auf diejenigen, die zwei kombinierte militärische Positionen innegehabt haben, die amtlich miteinander verbunden sind, wie dies typischerweise bei engagierten Verwaltungsbeamten und Kandidaten, sowie bei hingebungsvollen Verwaltungsoffizieren, Rechtssekretären und Sekretären der Fall ist, die zugleich Positionen als Archivare oder kaiserliche Beauftragte innehaben, und andere, die durch ähnliche Dienstbedingungen verbunden sind.
von tabea.d am 28.11.2023
Von dieser auf Dauer zu bewahrenden pragmatischen Gesetzgebung ausgenommen und nicht einzubeziehen sind diejenigen, die zwei kombinierte Militärdienste in sozialer Partnerschaft erworben haben, wie es bei den höchst engagierten Gelehrten und Kandidaten üblich ist, aber auch bei den hingebungsvollen Verwaltungsbeamten und administrativen Mitarbeitern oder Sekretären geschieht, die auch mit dem Gürtel der Protokollführer oder Verwaltungsagenten geschmückt sind, sowie diejenigen, die durch ein ähnliches Dienstleistungsband verbunden sind.